So überzeugen Ältere den Personaler

Ältere Arbeitnehmer haben bei Bewerbungen häufig mit Vor- urteilen zu kämpfen. Punkten können sie mit Selbstbewusstsein und Gelassenheit.

Sie sind erfahren, verfügen über viel Fachwissen und sind in der Lage, in Stresssituationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Das alles spricht für die Anstellung von älteren Arbeitnehmern. Personalverantwortliche kennen diese Vorteile und sind oft dennoch skeptisch gegenüber einem Bewerber im Alter von 45 plus. Doch Vorbehalte wie mangelnde Flexibilität oder veraltete Fachkenntnisse können ältere Job-Kandidaten im Vorstellungsgespräch häufig widerlegen. Damit sie dazu überhaupt die Gelegenheit bekommen, müssen sie zunächst mit ihren Bewerbungsunterlagen überzeugen.

Grundsätzlich ist es besser, sich nicht in Papierform, sondern online zu bewerben - per E-Mail oder auf dem Karriereportal des Unternehmens, wenn es diese Möglichkeit gibt. Damit können Bewerber von vornherein den Vorbehalt entkräften, sie seien technisch nicht auf der Höhe der Zeit.

In der Bewerbung selbst gilt dann: Das Anschreiben ist die Visitenkarte. "Es muss, wie bei jüngeren Bewerbern, fehlerfrei und klar strukturiert sein", sagt Christa Stienen. Sie ist Vizepräsidentin beim Bundesverband der Personalmanager (BPM). Das Anschreiben gehört nicht in die E-Mail. Bewerber sollten es gemeinsam mit dem Lebenslauf und den Zeugnissen als PDF-Dokument anhängen. In der E-Mail genügt ein kurzer Satz, dass der Empfänger die Bewerbungsunterlagen im Anhangfindet.

Auch wenn der Bewerber aufgrund seiner jahrelangen Berufserfahrung im Anschreiben vieles aufzählen könnte: Wichtig sind knappe, aber prägnante Aussagen. Im Idealfall ist das Anschreiben nicht länger als eine DIN-A4-Seite. "Ansonsten erweckt das schnell den Eindruck, ein Schwafler zu sein", sagt Georg Theis, der bei der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) ältere Erwerbstätige bei der Jobsuche berät.

Der Lebenslauf sollte übersichtlich gestaltet sein. Gerade bei älteren Bewerbern empfiehlt es sich, zuerst die beruflichen Stationen und dann die Aus- und Weiterbildungen aufzuführen. "Mit der aktuellsten Tätigkeit sollte man beginnen und dann rückwärts sämtliche Stationen aufzählen", erklärt Katharina Heuer. Sie ist Geschäftsführerin bei der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP).

Kommt es aufgrund der überzeugenden Bewerbungsunterlagen zu einem Vorstellungsgespräch, ist vor allem eins angesagt: selbstbewusstes Auftreten. "Ältere Bewerber müssen klar zum Ausdruck bringen, welchen Mehrwert sie dem Unternehmen bringen und an was sie das festmachen", erklärt Kerstin Ercolino, Beraterin bei der Talent- und Karriereberatung von Rundstedt. Kandidaten über 45 sollten sicher ihre beruflichen Erfolge referieren können.

Zum Berufsleben gehören aber auch Misserfolge. Ältere Berufstätige haben sie alle schon erlebt und wissen, wo Fallen lauern. "Das haben sie jüngeren Arbeitnehmern voraus", erklärt Stienen. Mit Älteren spart ein Unternehmen eventuell viel Geld, weil ihnen bestimmte Fehler nicht mehr passieren. Das sollten ältere Bewerber deutlich machen.

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, sich für sein Alter zu rechtfertigen. "Das Alter bringt Lebenserfahrung und vielfältige Kompetenzen mit sich. Der Bewerber sollte von seinen Vorteilen überzeugt sein", hebt Heuer hervor. Ältere Fachkräfte, die ihre Stelle verloren haben und nun auf der Suche nach einem neuen Job sind, sollten sich davor hüten, aufgrund ihrer Lage frustriert zu wirken - auch das kann abschreckend wirken. Äußert der Personaler den Vorbehalt, dass die Fachkenntnisse nicht mehr aktuell sind, widerlegen Bewerber das mit Beispielen. "Man kann etwa darauf verweisen, dass man bestimmte Weiterbildungskurse absolviert hat", erklärt Stienen.

Mancher Personaler hat auch Bedenken, dass ein älterer Bewerber mit mehreren Kindern nicht flexibel genug einsetzbar ist. Dann ist es wichtig, erklären zu können, welche Lösung man bei der alten Arbeitsstelle gefunden hat, wenn Überstunden anstanden. Ebenfalls punkten können ältere Arbeitnehmer damit, dass sie bei Stress und Hektik souveräner sind als Jüngere. Schließlich haben Ältere fast alles schon mal erlebt und wissen, was wann zu tun ist.

Was Ältere Jüngeren ebenfalls voraushaben: Sie kennen aufgrund ihrer langen Berufserfahrung in ihrer Branche eine Vielzahl von Akteuren. Wer auf Jobsuche ist, sollte solche Kontakte nutzen. "Wichtig ist auch, sich in sozialen Medien zu präsentieren", sagt Stienen. Mit einem Profil bei Xing, LinkedIn & Co. haben Ältere eine Möglichkeit, sich zu vermarkten und so Interesse bei einem potenziellen Arbeitgeber zu wecken. Und es zeigt zudem: Man ist noch auf der Höhe der Zeit.

(RP)
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Konkurrent Leitet ein Arbeitnehmer eine Kundenanfrage an die private E-Mail-Adresse eines Kollegen weiter, der daran arbeitet, eine Firma zu gründen, die dem Arbeitgeber der beiden künftig Konkurrenz machen soll, so kann er die fristlose Kündigung erhalten. Das Argument, der Kollege sei auch beim jetzigen Arbeitgeber (noch) für solche Anfragen zuständig, zog nicht. Mitarbeitern sei grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber verboten, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Dieser Grundsatz gelte auch dann, wenn nicht selbst ein Wettbewerb zum Arbeitgeber ins Leben gerufen, aber ein (möglicher) Konkurrent unterstützt wird. Das war hier der Fall. Zudem sei die Pflichtverletzung so schwerwiegend, dass eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt sei. (LAG Hamm, 8 Sa 90/14)
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