Selbstständige sollten Aufträge prüfen

Freiberufler sollten von sich aus auf die Gefahr einer möglichen Scheinselbstständigkeit achten. Wenn die Rentenversicherung das Verhältnis zu einem Auftraggeber entsprechend einstuft, drohen dem Auftragnehmer zwar keine direkten Konsequenzen.

Seinen Auftrag ist er aber vermutlich los. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) rät daher, bei Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit früh das Gespräch zu suchen. Als scheinselbstständig gilt, wer gegenüber seinem Auftraggeber weisungsgebunden und in seine organisatorischen Abläufe eingebunden ist. Was das genau bedeutet, ist nicht klar definiert, es gibt aber eine Reihe von Kriterien. Wichtig ist zum Beispiel, ob Selbstständige mehrere Kunden haben, für die sie auch gleichzeitig arbeiten.

(tmn)
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