Recht & Arbeit

Diskriminierung Die Stellenanzeige eines Callcenters, in dem telefonische Anfragen von EDV-Nutzern bearbeitet werden, darf mit der Anforderung "hohe Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache" geschaltet werden. Damit werden Ausländer nicht unzulässig diskriminiert. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, nachdem sich ein ausländischer Bewerber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt fühlte. Zwar setze ein "hoher Grad an Kommunikationsfähigkeit" voraus, dass der Kommunizierende die betreffende Sprache gut beherrsche. Perfekte oder muttersprachliche Sprachkenntnisse sind jedoch nicht Voraussetzung. Auch kann eine Person, der gelegentlich Grammatikfehler unterlaufen, gleichwohl über eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit in der betreffenden Sprache verfügen. (Hessisches LAG, 14 Sa 1075/14)

Diskriminierung Die Stellenanzeige eines Callcenters, in dem telefonische Anfragen von EDV-Nutzern bearbeitet werden, darf mit der Anforderung "hohe Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache" geschaltet werden. Damit werden Ausländer nicht unzulässig diskriminiert. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, nachdem sich ein ausländischer Bewerber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt fühlte. Zwar setze ein "hoher Grad an Kommunikationsfähigkeit" voraus, dass der Kommunizierende die betreffende Sprache gut beherrsche. Perfekte oder muttersprachliche Sprachkenntnisse sind jedoch nicht Voraussetzung. Auch kann eine Person, der gelegentlich Grammatikfehler unterlaufen, gleichwohl über eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit in der betreffenden Sprache verfügen. (Hessisches LAG, 14 Sa 1075/14)

Arbeitsvertrag Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt eines Beschäftigten um 50 Prozent kürzen darf. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag sei unwirksam. In dem verhandelten Fall besagte die Klausel, dass die Arbeitszeit durch den Arbeitgeber ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer gekürzt werden kann. Damit wären aber unzulässige einseitige Eingriffe in den Kernbestand des Arbeitsverhältnisses möglich, entschieden die Richter. Gerade die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt seien wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages, die nicht nur vom Arbeitgeber geändert werden dürften. (LAG Köln, 4 Sa 849/15)

Berufsausbildungsbeihilfe Wird die Ausbildung zur Altenpflegehelferin in einem Bundesland nach landesrechtlichen Richtlinien durchgeführt, so kann ein Lehrling in diesem Fach keine Berufsausbildungsbeihilfe vom Bund erhalten. Die Ausbildung dürfe dann wie eine schulische angesehen werden - auch wenn es tatsächlich "betriebliche Abschnitte" gibt. Wird die Ausbildung nicht nach dem bundesweit geltenden Altenpflegegesetz absolviert, so können auch keine Fördergelder aus dem Bundeshaushalt fließen. Nur bundesrechtlich geregelte Berufsausbildungen sind förderungsfähig, denn "nur in solchen Fällen ist eine breite Einsetzbarkeit des Berufsabschlusses bundesweit zu gewährleisten". (SG Karlsruhe, S 17 AL 4314/15)

(bü)
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