Recht & Arbeit

Kündigung Einem Arbeitnehmer, der auf der auf Facebook in zahllosen Wort- und Bildbeiträgen seinem Hass gegen Ausländern freien Lauf lässt, kann fristlos gekündigt werden. Noch dazu, wenn er den Namen seines Arbeitgebers mit ins Spiel bringt. In dem konkreten Fall hatte der Beschuldigte behauptet, sein Facebook-Account sei durch Dritte geknackt worden. Vor Gericht kam er damit nicht durch. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso ihm "ein angebliches Hacking seines Accounts nicht aufgefallen" sei, urteilten die Richter. (ArG Gelsenkirchen, 5 Ca 1444/15)

Kündigung Einem Arbeitnehmer, der auf der auf Facebook in zahllosen Wort- und Bildbeiträgen seinem Hass gegen Ausländern freien Lauf lässt, kann fristlos gekündigt werden. Noch dazu, wenn er den Namen seines Arbeitgebers mit ins Spiel bringt. In dem konkreten Fall hatte der Beschuldigte behauptet, sein Facebook-Account sei durch Dritte geknackt worden. Vor Gericht kam er damit nicht durch. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso ihm "ein angebliches Hacking seines Accounts nicht aufgefallen" sei, urteilten die Richter. (ArG Gelsenkirchen, 5 Ca 1444/15)

Arbeitszeit Gehört das Umziehen zur bezahlten Arbeitszeit oder nicht? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Grundsatzentscheidung gefällt. "Eine Umkleidezeit zählt - vorbehaltlich einer abweichenden tariflichen Regelung - dann zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb vorgenommen wird." Dürfe der Mitarbeiter hingegen die Dienstkleidung bereits zu Hause anlegen beziehungsweise erst dort ablegen, so sei grundsätzlich nicht von einer "Fremdnützigkeit des Umkleidens" auszugehen. (LAG Rheinland-Pfalz, 7 Sa 513/15)

Elternzeit Geht eine Arbeitnehmerin (hier eine Ärztin) nach der Geburt ihres Kindes in Elternzeit und nimmt in dieser Zeit eine befristete Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber an, so gilt für dieses Arbeitsverhältnis nicht der bei Elternzeit übliche Kündigungsschutz, da die Babypause nur mit der Tätigkeit beim Hauptarbeitgeber zusammenhängt. (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 596/04)

Mindestgröße Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine junge Frau nicht wegen ihrer Körpergröße von der Bewerbung zur Polizistin ausgeschlossen werden darf. Diese Mindestkörpergröße (es ging um das Mindestmaß von 1,63 Meter für Frauen in NRW) widerspreche der im Grundgesetz verankerten "Bestenauslese", nach der der Zugang zum Beamtenverhältnis nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden dürfe. Ein Erlass des Innenministeriums reiche nicht aus, um die Frau vom weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst auszuschließen. (VwG Düsseldorf, 2 K 7427/17)

(bü)
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