Recht & Arbeit

Anwalt Will ein Betriebsrat ein Gerichtsverfahren einleiten, so trägt der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten. Dabei sollte jedoch Augenmaß gewahrt werden. Das heißt: Die Kosten für den Rechtsanwalt, der für die Durchsetzung "betriebsverfassungsrechtlicher Rechte" im Betrieb oder vor Gericht herangezogen wird, dürfen - von einigen Ausnahmen abgesehen - nicht das Maß des Notwendigen übersteigen. Das bezieht sich zum Beispiel darauf, ob der Anwalt ortsansässig ist oder mit ihm eine vom Üblichen abweichende Honorarvereinbarung getroffen werden soll. Die Vereinbarung eines Stundenhonorars, die zu höheren als den gesetzlich vorgesehenen Gebühren führt, ist regelmäßig "nicht erforderlich". Arbeitsrechtler empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber. (BAG, 7 ABR 8/15) Überstunden Ist in einem Arbeitsvertrag vorgesehen, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist, "im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten", so folgt daraus nicht zwingend, dass dafür keine besondere Vergütung eingefordert werden kann. Ein Arbeitnehmer, der Mehrarbeit geleistet hat und dem der Inhalt dieses Passus im Arbeitsvertrag erst später bewusst wird, kann im Rahmen der Verjährungsfrist für seine geleisteten Überstunden die Bezahlung nachfordern. In dem verhandelten Fall ging es darum, dass der Arbeitgeber ohne besondere Absprache davon ausging, dass der bei ihm als Lkw-Fahrer eingesetzte Mitarbeiter lediglich die reinen Fahrzeiten vergütet bekommen müsste. Der Arbeitnehmer rechnete unter anderem auch die Zeiten ab, die er mit dem Be- und Entladen beschäftigt war. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm Recht. (BAG, 5 AZR 363/16)

Anwalt Will ein Betriebsrat ein Gerichtsverfahren einleiten, so trägt der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten. Dabei sollte jedoch Augenmaß gewahrt werden. Das heißt: Die Kosten für den Rechtsanwalt, der für die Durchsetzung "betriebsverfassungsrechtlicher Rechte" im Betrieb oder vor Gericht herangezogen wird, dürfen - von einigen Ausnahmen abgesehen - nicht das Maß des Notwendigen übersteigen. Das bezieht sich zum Beispiel darauf, ob der Anwalt ortsansässig ist oder mit ihm eine vom Üblichen abweichende Honorarvereinbarung getroffen werden soll. Die Vereinbarung eines Stundenhonorars, die zu höheren als den gesetzlich vorgesehenen Gebühren führt, ist regelmäßig "nicht erforderlich". Arbeitsrechtler empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber. (BAG, 7 ABR 8/15) Überstunden Ist in einem Arbeitsvertrag vorgesehen, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist, "im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten", so folgt daraus nicht zwingend, dass dafür keine besondere Vergütung eingefordert werden kann. Ein Arbeitnehmer, der Mehrarbeit geleistet hat und dem der Inhalt dieses Passus im Arbeitsvertrag erst später bewusst wird, kann im Rahmen der Verjährungsfrist für seine geleisteten Überstunden die Bezahlung nachfordern. In dem verhandelten Fall ging es darum, dass der Arbeitgeber ohne besondere Absprache davon ausging, dass der bei ihm als Lkw-Fahrer eingesetzte Mitarbeiter lediglich die reinen Fahrzeiten vergütet bekommen müsste. Der Arbeitnehmer rechnete unter anderem auch die Zeiten ab, die er mit dem Be- und Entladen beschäftigt war. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm Recht. (BAG, 5 AZR 363/16)

Arbeitszimmer Ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer für Arbeitnehmer oder Selbstständige unterscheidet sich von einer nicht berücksichtigungsfähigen Arbeitsecke durch eine feste bauliche Abgrenzung gegen die privat genutzten Teile der Wohnung. Der gegenüber dem Finanzamt als "häusliches Arbeitszimmer" geltend gemachte (im Übrigen an den Chef der Steuerzahlerin "vermieteten") Raum grenzt mit einer kompletten Seite an den Treppenaufgang im Haus, hatte demnach keine "feste bauliche Abgrenzung" gegen die privat genutzten Teile des Hauses und wurde deshalb nicht als "häusliches Arbeitszimmer" anerkannt. (BFH, X R 18/12)

(bü)
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