Recht & Arbeit

Privatgespräche Ein Arbeitgeber muss es nicht hinnehmen, dass ein Mitarbeiter (hier während privater Auslandsaufenthalte) innerhalb von sieben Monaten vom Diensttelefon aus für fast 900 Euro privat telefoniert hat. Ihm könne ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. Auch wenn es in dem Betrieb keine Kontrollen gab, habe der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen können, "dass diese Art von Telefonaten geduldet" werde, auch nicht "bis zu einer bestimmten Größenordnung". "Das Verhalten des Arbeitnehmers begründet den dringenden Verdacht, dass er hierbei in der Erwartung handelte, die Rechnungen des Mobilfunk-anbieters - von deren Erstellung er unzweifelhaft ausgehen musste - würden entweder von der Firma nicht oder nur unzureichend kontrolliert werden oder es werde nicht auffallen, entschied das Gericht. (Hessisches LAG, 17 Sa 960/12)

Privatgespräche Ein Arbeitgeber muss es nicht hinnehmen, dass ein Mitarbeiter (hier während privater Auslandsaufenthalte) innerhalb von sieben Monaten vom Diensttelefon aus für fast 900 Euro privat telefoniert hat. Ihm könne ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. Auch wenn es in dem Betrieb keine Kontrollen gab, habe der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen können, "dass diese Art von Telefonaten geduldet" werde, auch nicht "bis zu einer bestimmten Größenordnung". "Das Verhalten des Arbeitnehmers begründet den dringenden Verdacht, dass er hierbei in der Erwartung handelte, die Rechnungen des Mobilfunk-anbieters - von deren Erstellung er unzweifelhaft ausgehen musste - würden entweder von der Firma nicht oder nur unzureichend kontrolliert werden oder es werde nicht auffallen, entschied das Gericht. (Hessisches LAG, 17 Sa 960/12)

Arbeitszeit Trägt ein Arbeitnehmer im manuell geführten Arbeitszeiterfassungs-Programm wahrheitswidrig ein, dass er gearbeitet habe (hier ging es um "mehrere Stunden" innerhalb von zehn Tagen), so kann ihm fristlos gekündigt werden. Der Mitarbeiter kann dem nicht entgegenhalten, der Arbeitgeber hätte dies gar nicht nachprüfen dürfen. Das Speichern der Daten verstößt laut Landesarbeitsgericht Köln nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz, wenn die Speicherung erforderlich ist, um bei einer Online-Datenbank prüfen zu können, wer wann welche Eingaben gemacht hat. Es ist das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, Fehleingaben dem jeweiligen Sachbearbeiter zuordnen zu können. (LAG Köln, 2 Sa 181/14)

Urlaub Stellt ein Beamter seinen Antrag auf Erholungsurlaub so spät, dass ihm sein Dienstherr wegen personeller Engpässe nicht die Zustimmung dazu erteilen kann, so bekommt der Mitarbeiter Stornokosten, die er wegen der abgesagten Reise an den Reiseveranstalter zu zahlen hat, vom Dienstherrn nicht ersetzt. Dies auch dann nicht, wenn er vorträgt, dass er seinen schriftlich gestellten Urlaubsantrag "wie früher immer" kurz vor Urlaubsbeginn abgegeben habe, weil er es für eine Formalität gehalten habe. Hier hatte der Beamte nach einer mehrmonatigen Krankheitszeit unmittelbar seinen Antrag auf Urlaub abgegeben, was aber wegen zwischenzeitlicher Ereignisse abgewiesen wurde. (VwG Düsseldorf, 13 K 6172/13)

(bü)
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