Nicht zur Unterschrift drängen lassen

Arbeitnehmer sollten es sich genau überlegen, ob sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manche denken womöglich, sie könnten den Vertrag später widerrufen, wie sie es etwa von Online-Käufen kennen.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei Aufhebungsverträgen aber nicht. Darauf weist das Bremer Arbeitnehmermagazin hin. Fordert der Arbeitgeber, den Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben und tut die Unterschrift mit der Aussage ab, man könne ihn ja später widerrufen, sollte man sich nicht darauf einlassen.

(tmn)
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