Nach der Arbeit den Stecker ziehen

Arbeitnehmer sind in der Regel nicht verpflichtet, dienstliche Anrufe nach Feierabend anzunehmen. Das erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er rät, sich nach Betriebsvereinbarungen zum Thema zu erkundigen und im Arbeitsvertrag nachzulesen. Steht dort nichts zur Erreichbarkeit nach Dienstschluss, müsse man Anrufe nicht annehmen. "Rechtlich gesehen sind die Arbeitnehmer meistens nicht zu Erreichbarkeit verpflichtet."

Nicht selten fühlen Beschäftigte sich dazu aber verpflichtet.

(tmn)
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