Krankheitsgründe gehen Chef nichts an

Mitarbeiter müssen ihrem Arbeitgeber den Grund für eine Krankschreibung generell nicht mitteilen. Der Arbeitgeber darf auch nicht danach fragen, berichtet das "Personalmagazin". Etwas anderes gilt nur, wenn die Art der Erkrankung Dritte gefährden kann und der Arbeitgeber dementsprechend besondere Schutzmaßnahmen ergreifen muss.

Das gilt etwa bei einer Erkrankung an Rota-Viren. Besondere Meldepflichten kann es auch in Kliniken oder Gastronomiebetrieben geben.

(tmn)
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