Keine pauschale Anwesenheitsprämie

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Anwesenheitsprämien zahlen, wenn sie nicht oder selten krank sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie bei Krankheit nur anteilig gekürzt wird - und nicht pauschal.

Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Denn es ist grundsätzlich erlaubt, wegen Krankheit Sondervergütungen zu kürzen, die Arbeitnehmer neben ihrem regulären Lohn erhalten - egal, ob es sich dabei um eine Anwesenheitsprämie oder etwa das Weihnachtsgeld handelt. Pro Krankheitstag darf der Arbeitgeber maximal ein Viertel des durchschnittlichen Tageslohns von der Sondervergütung abziehen.

(tmn)
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