Kein Arbeitsunfall in der Mittagspause

Verunglücken Arbeitnehmer in der Mittagspause, ist das in der Regel kein Arbeitsunfall. Darauf weist die Zeitschrift "Personalmagazin" hin. Es gibt hier jedoch Ausnahmen. Das gilt etwa dann, wenn ein Mitarbeiter durch betriebliche Umstände gezwungen ist, in großer Hast sein Mittagessen einzunehmen.

Verletzt er sich in so einer Situation beim Essen, springe die Berufsgenossenschaft ein.

(DPA-TMN)
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