Kein Anspruch auf Sonderurlaub

Ob Mitarbeiter für einen Umzug Sonderurlaub bekommen, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Arbeitnehmer werfen am besten einen Blick in ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

In vielen Fällen finden Arbeitnehmer zu dem Punkt Regelungen. Fehlen diese, gehen sie leer aus. Einen generellen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub wegen eines Umzugs gebe es nicht.

(tmn)
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