Kein Anspruch auf Sonderurlaub
Ob Mitarbeiter für einen Umzug Sonderurlaub bekommen, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Arbeitnehmer werfen am besten einen Blick in ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
09.04.2016
, 08:12 Uhr
In vielen Fällen finden Arbeitnehmer zu dem Punkt Regelungen. Fehlen diese, gehen sie leer aus. Einen generellen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub wegen eines Umzugs gebe es nicht.