Berufsunfähigkeitsversicherung Versichert trotz Rückenproblemen

Hamburg · Wer unter Rückenproblemen leidet oder beruflich anderen aufs Dach steigt, für den ist es oft schwierig, eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Für solche Fälle haben die Assekuranzen die Funktionsinvaliditätsversicherung - mit Vor- und Nachteilen für den Verbraucher.

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rückenproblemen
Foto: dpa, lof fux

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist wichtig. Allerdings ist sie nicht für jeden zu bekommen. Bei manchen Berufsgruppen ist den Versicherern das Risiko einfach zu groß. Doch seit einigen Jahren gibt es eine Alternative: die Funktionsinvaliditätsversicherungen (FIV). Interessenten haben die Auswahl zwischen etwa 100 Tarifen; einige werden unter Bezeichnungen wie Körperschutzpolice, Multirente oder Optirente angeboten.

Die Verträge setzen generell niedrigere gesundheitliche Eingangshürden als die BU. Außerdem sind die Prämien niedriger, die Leistungen abgespeckt. Dadurch ist die FIV in der Regel finanzierbarer, insbesondere für Risikoberufe wie Kranken- und Altenpfleger oder Handwerker, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg nahe Hamburg.

Die Ratingagentur Franke & Bornberg hat Angebote verschiedener Gesellschaften - unter ihnen der FIV-Pionier Canada Life, der Gothaer-Ableger Janitos, Barmenia, Axa und Allianz - unter die Lupe genommen. Abhängig von Eintritts- und Endalter kann die jährliche Beitragsspanne zwischen 220 und rund 1200 Euro liegen. Dafür erhalten Versicherte eine Rente von 1500 Euro monatlich oder eine Einmalzahlung. Zum Vergleich: In der BU müssten Krankenschwestern, Dachdecker oder Maler mindestens 70 Euro monatlich für 1000 Euro Rente berappen.

Eine FIV-Police besteht in der Regel aus drei Bausteinen. Nummer eins ist die Absicherung der Grundfähigkeiten: Es gibt Geld, sobald das Sehen, Bewegen, Fühlen, Schmecken oder Hören beeinträchtigt sind. Meistens zahlen die Assekuranzen auch Geld bei geistigen Fehlfunktionen, etwa Orientierungslosigkeit. Eine Pflegezusatzrente bildet häufig den zweiten Baustein. Der übliche dritte Baustein wird Boss zufolge relativ individuell gestaltet: Mal geht es um eine zusätzliche Unfallrente, mal um eine Zahlung für den Fall, dass ein Organ erkrankt. Leistungen bei Krebs, Herzinfarkt oder anderen Leiden können ebenfalls vereinbart werden.

Der Teufel steckt im Detail. "Die Bedingungen sind zu unterschiedlich und damit unübersichtlich", kritisiert Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Als ein Beispiel nennt er den Pflegebaustein: Während manche Verträge volle Leistung schon bei Pflegestufe 1 vorsehen, schreiben andere bei Krankheiten wie Krebs oder Multiple Sklerose monatelange Wartezeiten fest.

An Punkteregelungen oder an bestimmte Organwerte geknüpfte Zahlungen betrachtet Wortberg genauso misstrauisch wie die Unfallrente. Sie greife oft erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent; statistisch gesehen endeten aber 80 Prozent der Unfälle mit einer Invalidität von unter 20 Prozent. Wortbergs Fazit: Für Verbraucher seien die jeweiligen Konditionen schwierig nachzuvollziehen.
Verbraucherschützer hoffen deshalb, dass die Produkte in Zukunft stärker standardisiert und so transparenter werden.

Selbst Versicherer empfehlen potenziellen Kunden einen genauen Vergleich. Ein Punkt sei die Frage, wie viele Einschränkungen erfüllt sein müssen, damit Leistung ausgelöst wird, sagt Sascha Becker, Produktmanager Biometrie der Allianz Deutschland. Zudem kann ein Blick auf die Bemessung hilfreich sein: Springt die Assekuranz bereits ein, wenn jemand noch 400 Meter weit gehen kann ohne anzuhalten, oder muss die Distanz kürzer sein? Die vor Vertragsabschluss erforderliche Risikoprüfung fällt in der FIV um ein Vielfaches geringer aus als in der BU, die Antworten werden weniger streng bewertet, erläutert Becker.

Der Grund ist einfach: Die Policen decken nicht alle Risiken ab. So können die Atemwegsorgane unberücksichtigt bleiben, bei Allergien greift die FIV generell ebenfalls nicht. Außerdem sind psychische Probleme weitestgehend ausgeklammert, obwohl sie zu den Hauptgründen gehören, wenn Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Verträge, die psychische Leiden dennoch einschließen, konfrontieren Verbraucher mit harten Bedingungen. Dazu zählt laut BdV die stationäre Einweisung in eine Klinik. Der BdV hält das für problematisch.

Funktionsinvaliditätsversicherungen werden sowohl von Lebens- als auch von Sachversichern angeboten. Bei den Lebensversicherungen zahlen Verbraucher einen Beitrag, der garantiert ist. Damit entfällt das Anpassungsrisiko. Sachversicherer kalkulieren die Prämie grundsätzlich jedes Jahr neu, sie sind dafür aber zunächst günstiger. Die Leistungsschwelle kann jedoch höher sein, weil meistens mehrere körperliche oder geistige Funktionen gleichzeitig eingeschränkt sein müssen. Unter dem Strich gilt: Die FIV bietet eine Grundabsicherung.
Die fällt zwar geringer aus als bei einer BU-Versicherung, aber es ist mehr als nichts.

(dpa)
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