Gehalt muss kein Geheimnis sein

Arbeitgeber müssen es in der Regel hinnehmen, wenn Mitarbeiter sich über ihr Gehalt austauschen. Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen über das Gehalt geschwiegen werden muss, sind in vielen Fällen ungültig, berichtet das Bremer Arbeitnehmermagazin.

Der Grund: Arbeitnehmer dürfen gegenüber ihren Kollegen nicht unangemessen benachteiligt werden. Um das in Sachen Gehalt herauszufinden, bleibt nur, sich mit anderen darüber zu unterhalten. Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen. So ist der Mitarbeiter zum Schweigen verpflichtet, wenn durch die Bekanntgabe der Gehaltsdaten die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers beeinträchtigt ist.

(tmn)
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