Für Überstunden gelten klare Regeln

Obwohl Arbeitnehmer in der Praxis häufig Überstunden leisten, sind sie rechtlich nicht immer dazu verpflichtet. Darauf weist der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Björn Gaul, hin. Arbeitnehmer müssen das nur machen, wenn es in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag steht oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.

Da finden sich dann Formulierungen wie: "Sie sind im Bedarfsfall dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten." Steht nichts im Vertrag, gilt die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit, erläutert Gaul.

(tmn)
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