Facility Manager verwalten Gebäudekomplexe

Die Experten müssen gut planen können, um mögliche Störungen während des Betriebs von Hotels, Flughäfen und Krankenhäusern zu vermeiden. Außerdem müssen sie flexibel sein und Verantwortung tragen können.

Als seine Firma den Auftrag erhielt, einen großen Gebäudekomplex in Berlin zu betreuen, prüfte Lars Meier das ganze Haus. Er untersuchte es von der früher mit einer Handkurbel betriebenen Turmuhr bis zur Sprinkleranlage für den Brandschutz. Der 26-Jährige ließ sich alles zeigen - auch die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Dach. "Mein Techniker könnte von der Dachkante abstürzen, wenn die nicht gesichert ist", sagt der Facility Manager.

Beim Wort Facility Manager denken viele erst einmal an einen Hausmeister. Wer das Fach an einer von mehr als 15 deutschen Hochschulen auf Bachelor oder Master studiert, wechselt die Glühbirnen aber nicht selbst. Die Akademiker suchen nach passenden Firmen, um die ihnen anvertrauten Immobilien in Schuss zu halten oder beauftragen Handwerker aus dem eigenen Unternehmen.

"Facility Manager sind Generalisten", sagt Markus Lehmann, Vorstandsmitglied im Deutschen Verband für Facility Management (GEFMA). Ob in Hotels, Flughäfen oder Kliniken - sie vereinen technisches und kaufmännisches Know-how. Sie berechnen etwa, wie ein Gebäude so zu bewirtschaften ist, dass es sich wirtschaftlich lohnt.

Bereits mit einem abgeschlossenen Bachelor-Studium haben die Absolventen gute Jobchancen, erklärt Lehmann. "Wir erhalten ständig Anfragen von Unternehmen, aber auch von Kommunen und Krankenhäusern, die händeringend nach guten Leuten suchen." Das Einstiegsgehalt eines Facility Managers liege bei etwa 35.000 bis 40.000 Euro brutto im Jahr, sagt Lehmann. Allerdings kann es auch deutlich weniger sein, es hängt vom jeweiligen Einsatzort und den Aufgaben ab.

Facility Manager hantieren schon im jungen Alter mit hohen Geldsummen. Sie müssen deshalb Verantwortung tragen können. Außerdem brauchen sie ein hohes Maß an Flexibilität, um auf plötzliche Störungen zu reagieren - notfalls auch nachts. Doch viele brenzlige Situationen lassen sich vermeiden. "Facility Management lebt von guter Planung", sagt Karin Albert, Mitglied bei RealFM, einem weiteren Berufsverband für Facility und Real Estate Manager.

Auch ohne Studium können Männer und Frauen, die bereits einen Beruf gelernt haben, sich zum Fachwirt für Facility Management weiterbilden lassen. Unter den Absolventen der ein Jahr dauernden Weiterbildung seien Elektriker und kaufmännische Angestellte, aber auch Dachdecker und Ingenieure, sagt Albert. Auf dem Stundenplan stehen Themen wie Prozessoptimierung oder Haustechnik. Albert hält neben logischem Denken und etwas mathematischem Geschick eine Eigenschaft für entscheidend: "Man sollte gern mit Menschen arbeiten und sie anleiten können."

Meier stimmt ihr zu. "Du hast mit Eigentümern, Wartungsmonteuren und Architekten zu tun und musst mit allen eine Sprache finden", sagt der Facility Manager. Personalführung habe zwar auch im Studium eine Rolle gespielt, man verinnerliche sie aber erst in der Praxis.

(RP)
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Verweigert ein Arbeitnehmer die Teilnahme an regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchungen, so kann er freigestellt und sein Gehalt einbehalten werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main im Fall eines Mannes entschieden, der mehr als zehn Jahre lang als Kranführer tätig und in dieser Zeit nicht einmal ärztlich untersucht worden war. Die Firma verlangte nun Urinproben und den Besuch beim Arzt. Der Arbeitnehmer verweigerte dies jedoch und verwies auf die langjährige Praxis. Er sei nicht krank und deshalb uneingeschränkt arbeitsfähig. Die Firma bestand auf die Untersuchung, stellte den Mitarbeiter frei und zahlte kein Gehalt mehr. Gegen diese Anordnung klagte der Angestellte vergeblich. Es gehe bei den Untersuchungen nicht nur um sichtbare Krankheiten, sondern auch um versteckte Beschwerden wie Diabetes, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben könnten. (ArG Frankfurt am Main, 7 Ca 1552/11)
Verweigert ein Arbeitnehmer die Teilnahme an regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchungen, so kann er freigestellt und sein Gehalt einbehalten werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main im Fall eines Mannes entschieden, der mehr als zehn Jahre lang als Kranführer tätig und in dieser Zeit nicht einmal ärztlich untersucht worden war. Die Firma verlangte nun Urinproben und den Besuch beim Arzt. Der Arbeitnehmer verweigerte dies jedoch und verwies auf die langjährige Praxis. Er sei nicht krank und deshalb uneingeschränkt arbeitsfähig. Die Firma bestand auf die Untersuchung, stellte den Mitarbeiter frei und zahlte kein Gehalt mehr. Gegen diese Anordnung klagte der Angestellte vergeblich. Es gehe bei den Untersuchungen nicht nur um sichtbare Krankheiten, sondern auch um versteckte Beschwerden wie Diabetes, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben könnten. (ArG Frankfurt am Main, 7 Ca 1552/11)