Drei Abmahnungen sind nicht erforderlich

Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass für eine Kündigung drei Abmahnungen nötig sind. Das ist jedoch nicht der Fall, sagt Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei Vermögensdelikten zum Beispiel können Arbeitgeber nur eine Abmahnung aussprechen - und bei einem zweiten Vorfall wegen der gleichen Sache dem Mitarbeiter schon fristlos kündigen.

(tmn)
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