Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Oft führt die Urlaubsplanung zu Konflikten. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Mitarbeitern 20 Tage Urlaub pro Jahr zu. Weniger eindeutig geregelt ist, wann der Urlaub genommen werden darf.

Diese Rechte haben Arbeitnehmer
Foto: Christin Klose

Schon früh im Jahr müssen viele Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub einreichen. Zudem müssen die Resturlaubstage aus dem vergangenen Jahr abgebaut werden. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer beim Thema Urlaub überhaupt? Was geht und was nicht? Geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz.

"Der konkrete Urlaubsanspruch richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitsstunden", erklärt Rechtsanwalt Arne Maier. Wer sechs Tage in der Woche arbeitet, hat von Gesetz wegen ein Anrecht auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es noch 20 Werktage Urlaub. Wer weniger arbeitet wie Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber, dem stehen weniger freie Tage zu.

Hinzu kommen Urlaubstage, die der Arbeitgeber freiwillig gewährt oder die von den Tarifparteien zusätzlich vereinbart wurden. Maier betont: "Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes sind nur das gesetzliche Minimum." Die meisten Arbeits- und Tarifverträge gehen über den gesetzlichen Anspruch hinaus, sagt Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung bei der DGB Rechtsschutz GmbH. "Angestellte im öffentlichen Dienst haben beispielsweise 30 Tage Urlaub im Jahr."

Allerdings steht es dem Arbeitnehmer nicht frei, Urlaub zu nehmen, wann er das möchte. "Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen", erläutert Janine Fazelly, Rechtsanwältin beim AGA Unternehmensverband. "Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann er einen Urlaubswunsch aber ablehnen." Solche betrieblichen Belange sind etwa personelle Engpässe oder Inventurarbeiten für den Jahresabschluss. In den meisten Unternehmen muss Urlaub daher beantragt werden.

Der Arbeitgeber darf den Urlaub auch verwehren, wenn es zu Kollisionen mit Wünschen anderer Mitarbeiter kommt, die sozial vorrangig zu behandeln sind - zum Beispiel, weil sie zur Ferienzeit schulpflichtige Kinder betreuen müssen. Das darf aber nicht über Jahre hinweg so gehen, dann muss der Arbeitgeber auch mal die Belange der anderen Mitarbeiter bei seinen Plänen berücksichtigen.

"Der Arbeitgeber sollte einrichten, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend genommen werden kann", erläutert Fazelly. In der Praxis wird aber selten der gesamte Urlaub am Stück genommen, üblich sind meist zwei bis drei zusammenhängende Wochen. "Wer vier Wochen nach Asien reisen möchte, sollte das daher im Vorfeld mit seinem Chef besprechen." Anders liegen die Dinge, wenn ein Urlaub bereits gewährt wurde: "Ein genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden." Nicht erlaubt ist auch, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nur dann Urlaub genehmigt, wenn im Betrieb nicht viel zu tun ist. "Eine einseitige Anordnung von Urlaub wegen bloßen Arbeitsmangels ist nicht zulässig", erklärt Menssen. Doch auch von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: "Beim Betriebsurlaub setzt der Betrieb einen Zeitraum fest, in dem die Belegschaft Urlaub macht", sagt Maier. So eine Regelung muss aber mit einem entsprechendem Vorlauf angekündigt werden.

Resturlaub sieht der Gesetzgeber eigentlich nicht vor: "Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass der Urlaub noch im selben Kalenderjahr genommen werden muss", sagt Fazelly. Nur bei betrieblichen Ausnahmefällen oder aus persönlichen Gründen darf Resturlaub ins erste Quartal des Folgejahres übertragen werden. "Viele Arbeitsverträge sehen eine Kulanz bis Ende März vor." Wird der Urlaub bis dahin nicht genommen, verfallen die freien Tage.

(RP)
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