Diebstahl kann zu Kündigung führen
Wer bei der Arbeit ab und zu mal einen Kugelschreiber einsteckt, muss aufpassen - denn das ist Grund genug für eine fristlose Kündigung. Nur die Gegenstände, die man selbst zur Arbeit mitgebracht hat, darf man auch wieder mit nach Hause nehmen, warnt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
24.09.2016
, 07:48 Uhr
Hält man sich nicht an diese Regel, kann dies vom Arbeitgeber als Diebstahl gewertet werden und zu einer fristlosen Kündigung führen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie gering der Wert des Gegenstands ist.