Gesetzlicher Urlaubsanspruch Deutschland ist Schlusslicht in Europa

Düsseldorf (RPO). Deutschland gehört zu den Ländern, die mit 20 Tagen den geringsten gesetzlichen Urlaubsanspruch in Europa haben. Dies zeigt eine neue Studie von Mercer, in deren Rahmen die Urlaubs- und Feiertagsregelungen in über 40 Ländern weltweit untersucht wurden. Im weltweiten Vergleich ist der gesetzlich vorgeschriebene Jahresurlaub in Finnland, Brasilien und Frankreich am längsten, in Kanada und China am kürzesten.

Urlaubstage weltweit: Ländervergleich mit USA, Japan & Co.
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Bis zu 39 Urlaubstage – der weltweite Vergleich

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Foto: adobe/ Hermes Arzneimittel/JenkoAtaman

Der Vergleich basiert auf dem gesetzlichen Anspruch eines Mitarbeiters, der fünf Tage die Woche arbeitet und seit zehn Jahren im Unternehmen tätig ist. In der Realität haben deutsche Arbeitnehmer jedoch deutlich mehr Urlaubstage als der Gesetzgeber vorschreibt. Vertraglich stehen den meisten Beschäftigten 30 Tage Urlaub im Jahr zu.

In anderen europäischen Ländern liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch teilweise deutlich höher als in Deutschland. So stehen Arbeitnehmern in Großbritannien 28 Tage zu. Polen liegt mit 26 Tagen knapp dahinter, gefolgt von Österreich, Schweden und Norwegen mit 25 Tagen. In Spanien und Portugal sind 22 Urlaubstage pro Jahr vorgeschrieben. Zusammen mit Deutschland bilden Belgien, Irland, Italien, Lettland, die Niederlande, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Zypern das Schlusslicht in Europa.

Im weltweiten Vergleich haben Arbeitnehmer in Finnland, Brasilien und Frankreich mit 30 Tagen Urlaub im Jahr den größten gesetzlich festgelegten Anspruch. Beschäftigte in China und Kanada gehören mit zehn Urlaubstagen zu den Arbeitnehmern mit dem weltweit niedrigsten Anspruch.

Die USA ist das einzige der untersuchten Länder, in dem es keinen gesetzlich festgelegten Mindestanspruch gibt. In der Praxis ist es allerdings üblich, dass Angestellte jährlich 15 Tage frei nehmen können.

In vielen Ländern hängt die Anzahl der Urlaubstage von der Beschäftigungsdauer ab. Wer in China beispielsweise mehr als ein, aber weniger als zehn Jahre im Unternehmen beschäftigt ist, hat gesetzlich nur Anspruch auf fünf Urlaubstage im Jahr. Erst nach zehn Jahren stehen den Angestellten zehn Tage Urlaub zu.

In Ungarn hingegen ist das Alter des Arbeitnehmers entscheidend: Mindestens 20 und maximal 30 Urlaubstage erhalten Mitarbeiter, die älter als 45 Jahre alt sind.

(mais)
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