Bei einem Zweitjob den Chef informieren

Wollen Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen, sollten sie vorab zur Sicherheit immer ihren Arbeitgeber informieren. "Das schließt Ärger oder Irritationen von vornherein aus", sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung verpflichten. In vielen Fällen werden Arbeitgeber dem Anliegen ohne Bedenken zustimmen. Kritisch werde es allerdings immer, wenn der Zweitjob sich negativ auf die Interessen des Hauptarbeitgebers auswirkt - zum Beispiel, wenn Mitarbeiter einen Zweitjob annehmen, mit dem sie ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen - und der nichts davon weiß.

(tmn)
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