Arztbesuche nicht während der Arbeit

Arbeitnehmer dürfen bei einer akuten Erkrankung auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Handelt es sich um keinen akuten Fall, muss der Angestellte nach einem Termin außerhalb seiner Arbeitszeit fragen, erklärt Sebastian Trabhardt, Anwalt für Arbeitsrecht.

Nur wenn das wegen der Sprechzeiten des Arztes nicht möglich ist oder der Termin zu einer bestimmten Zeit stattfinden muss, darf der Angestellte innerhalb der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen.

(tmn)
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