Urteil NPD-Mitgliedschaft ist kein Kündigungsgrund

Stuttgart/Berlin (RPO). Arbeitgeber dürfen einen Mitarbeiter nicht entlassen, weil er Mitglied der NPD ist. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab einem Verwaltungsangestellten mit seiner Klage Recht.

In dem Fall war ein Verwaltungsangestellter entlassen worden, weil er Anhänger und Aktivist der NPD war. Außerdem hatte das Land als Arbeitgeber den Arbeitsvertrag angefochten. In der ersten Instanz hielten die Richter eine fristgemäße Kündigung noch für zulässig.

Die Landesrichter sahen das anders. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin. Sie beriefen sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es hat entschieden, dass allein die Mitgliedschaft und Unterstützung einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei nicht ausreicht, um einem Arbeitnehmer zu kündigen.

Die politischen Aktivitäten des Betroffenen müssten "in die Dienststelle hineinwirken und die Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers berühren". Das habe in diesem Fall jedoch nicht festgestellt werden können. Daher sei weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt.

(tmn/mais)
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