680 Euro abgezogen Häufige Klo-Besuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung
Köln/Berlin (RPO). Wegen häufiger Toilettenbesuche hat eine Kanzlei einem Anwalt das Gehalt um rund 680 Euro gekürzt. Zu Unrecht, wie jetzt das Arbeitsgericht Köln entschied.
Der Arbeitgeber hatte zuvor schriftlich protokollieren lassen, wie oft der Angestellte das WC während der Arbeit besuchte. Demnach waren in einem Zeitraum von zweieinhalb Kalenderwochen 384 Minuten zusammengekommen.
Der Arbeitgeber rechnete das auf die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Beschäftigte über die üblichen Pausen- und Toilettenzeiten hinaus bereits 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er ihm 682,40 Euro vom Gehalt ab.
Dagegen klagte der Angestellte mit der Begründung, dass er in der Zeit an Verdauungsstörungen gelitten habe. Die Richter sahen das als zulässigen Grund an und entschieden zu seinen Gunsten: Der Arbeitgeber musste ihm den abgezogenen Betrag nachzahlen, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.
Info: www.anwaltauskunft.de