Arbeitslose müssen Urlaub beantragen

Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann in den Urlaub fahren. Er muss aber seine Abwesenheit der Arbeitsagentur ankündigen, und diese muss dem Urlaubsantrag zustimmen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin.

Arbeitslosen stehen bis zu drei Wochen Urlaub pro Kalenderjahr zu. Die Arbeitsagentur kann den Antrag allerdings ablehnen, wenn durch den Urlaub die Eingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt wird, etwa weil sich ein Vorstellungsgespräch verschiebt. Die Abwesenheit können Arbeitslose unter der Telefonnummer 0800 4555500 beantragen. Tun sie dies nicht und fahren trotzdem weg, können sie unter Umständen ihren Leistungsanspruch verlieren.

(tmn)
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