Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub

Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, muss eigentlich jederzeit für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Dennoch können Arbeitsuchende in den Urlaub fahren, erklärt die Agentur für Arbeit Suhl.

Dazu beantragen sie eine "Ortsabwesenheit" bei der zuständigen Agentur. In der Regel wird Urlaub von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr bewilligt, wenn während der Abwesenheit voraussichtlich keine neue Stelle zur Verfügung stehen wird.

(tmn)
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