Arbeitnehmer muss Kündigung begründen

Eine außerordentliche Kündigung muss bestimmten Anforderungen entsprechen, um gültig zu sein. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber, erklärt der Deutsche Anwaltverein mit Blick auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa 307/16).

In dem Fall ging es um einen Azubi, der seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen wollte. Deshalb bat er seinen aktuellen Arbeitgeber um Auflösung des Ausbildungsvertrags. Das lehnte der ab, daraufhin kündigte der Azubi fristlos. In seinem Kündigungsschreiben begründete er die Kündigung mit systematisch schlechter Behandlung, ungerechter Kritik und häufigem Anschreien. Der Arbeitgeber klagte gegen die Kündigung - und war erfolgreich.

Die Kündigung ist nichtig, so das Gericht. In einer Kündigung aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist müssten die für die Kündigung ausschlaggebenden Tatsachen genau angegeben werden - pauschale Angaben reichten nicht aus.

(tmn)
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