Angestellte haben Recht auf Arbeit

Nach einer Kündigung kann der Arbeitgeber einen Beschäftigten nicht einfach so freistellen. Denn jeder Angestellte hat ein Recht auf Arbeit. Erlaubt ist eine sogenannte einseitige Freistellung deshalb nur, wenn die Möglichkeit ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht, heißt es im "Personalmagazin".

Eine einvernehmliche Freistellung ist dagegen immer möglich. Bei einer einseitigen Freistellung muss die Klausel im Arbeitsvertrag außerdem Gründe nennen, die erfüllt sein müssen, damit jemand freigestellt wird; zum Beispiel der Wegfall des Arbeitsplatzes oder eine drohende Vertragsverletzung.

(tmn)
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