Wohnen & Recht

Lebensgefährtin Lebt ein Mann seit mehreren Jahrzehnten in seiner Mietwohnung, so darf er eine neue Lebensgefährtin in seine Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter um "Genehmigung" zu bitten oder den Zuwachs auch nur anzuzeigen.

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Foto: dpa, may

Lebensgefährtin Lebt ein Mann seit mehreren Jahrzehnten in seiner Mietwohnung, so darf er eine neue Lebensgefährtin in seine Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter um "Genehmigung" zu bitten oder den Zuwachs auch nur anzuzeigen.

Ihm darf deswegen nicht gekündigt werden. Denn auch bei - aus Sicht der Vermieterin "rechtzeitigen" - Information über den Zuwachs in der eigenen Wohnung wäre diese verpflichtet gewesen, der zweiten Person in der Wohnung zuzustimmen. (LG Berlin, 67 S 119/17)

Betriebskosten Will ein Mieter nach einer Betriebskostenabrechnung die Belege einsehen, so hat er Anspruch darauf, die Originale vorgelegt zu bekommen. Er muss sich - nach Meinung des Landgerichts Kempten - auch dann nicht mit Kopien begnügen, wenn die Wohnung weit vom Sitz des Vermieters entfernt liegt.

Das Recht des Mieters, die Abrechnungsunterlagen einzusehen, erstrecke sich auf die Originalunterlagen. Ansonsten könne der Mieter mögliche Nachforderungen zurückbehalten. (LG Kempten, 53 S 740/16)

(bü)
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