Wohnen & Recht

Besichtigung Nehmen Nachbarn eines Mieters aus dessen Wohnung über zwei Wochen lang einen "unangenehmen Geruch" war, so darf der Vermieter die Wohnung besichtigen. Der Mieter hatte dies mit der Begründung abgelehnt, aus seiner Wohnung kämen keine Gerüche. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren stünde ein solches Besichtigungsrecht auch grundlos zu, urteilte das Amtsgericht München. Vermieter dürften nicht auf Dauer vom Eigentum ausgeschlossen werden, und erst recht nicht davon, dessen Zustand zu prüfen. (AmG München, 461 C 19262)

Besichtigung Nehmen Nachbarn eines Mieters aus dessen Wohnung über zwei Wochen lang einen "unangenehmen Geruch" war, so darf der Vermieter die Wohnung besichtigen. Der Mieter hatte dies mit der Begründung abgelehnt, aus seiner Wohnung kämen keine Gerüche. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren stünde ein solches Besichtigungsrecht auch grundlos zu, urteilte das Amtsgericht München. Vermieter dürften nicht auf Dauer vom Eigentum ausgeschlossen werden, und erst recht nicht davon, dessen Zustand zu prüfen. (AmG München, 461 C 19262)

Gebühren Wohnungsmaklern ist es nicht gestattet, von Mietinteressenten eine Gebühr für die Besichtigung der Wohnung zu verlangen (in dem verhandelten Fall in Höhe von 35 Euro). Das wäre eine Umgehung der seit 2015 geltenden Regelung, nach der der Auftraggeber des Maklers - im Regelfall der Vermieter - die Kosten für die Wohnungsvermittlung zu tragen habe, so das Landgericht Stuttgart. (LG Stuttgart, 38 O 10/16)

(bü)
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