Wohnen & Recht Betriebskosten und Modernisierung

Betriebskosten Vereinbart ein Vermieter mit seinem Mieter, statt der üblichen Betriebskostenvorauszahlungen eine monatliche Betriebskostenpauschale zu zahlen, so spart er sich die jährliche Abrechnung.

Betriebskosten Vereinbart ein Vermieter mit seinem Mieter, statt der üblichen Betriebskostenvorauszahlungen eine monatliche Betriebskostenpauschale zu zahlen, so spart er sich die jährliche Abrechnung.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Höhe der Pauschale dabei sogar höher sein dürfe als die tatsächlichen Betriebskosten. Das gelte so lange, wie sie die Wuchergrenze nicht überschreitet. Wucher setze ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. (LG Berlin, 67 S 369/15)

Modernisierung Mieter müssen sich in der Regel an vom Vermieter durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen mit höheren Mietzahlungen beteiligen. Der Aufschlag dürfe aber nicht verlangt werden, wenn die Arbeiten noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

Ein Mieter hatte geklagt, weil die Arbeiten "zu fünf bis acht Prozent" noch nicht erledigt waren. Das Gericht gab ihm Recht. Aus Sicht der Richter war es in Ordnung, die Miete zunächst in bisheriger Höhe weiterzuzahlen. (AmG Nördlingen, 2 C 799/14)

(bü)
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