WOHNEN & RECHT

Bauprojekt Wird für ein Bauprojekt zwischen dem Bauherrn und der Baufirma kein fester Termin für die Fertigstellung vereinbart, so kann der Bauherr im Grundsatz davon ausgehen, dass das Werk "zügig" erstellt wird. "In Verzug" gerät die Baufirma aber dennoch erst, wenn er vom Bauherrn - letztlich verspätet - eine Frist gesetzt bekommen hat, die eingehalten werden muss. Ersatzansprüche kann der Bauherr also allenfalls nach Ablauf dieser Frist geltend machen. (OLG Düsseldorf, 22 U 54/16)

Bauprojekt Wird für ein Bauprojekt zwischen dem Bauherrn und der Baufirma kein fester Termin für die Fertigstellung vereinbart, so kann der Bauherr im Grundsatz davon ausgehen, dass das Werk "zügig" erstellt wird. "In Verzug" gerät die Baufirma aber dennoch erst, wenn er vom Bauherrn - letztlich verspätet - eine Frist gesetzt bekommen hat, die eingehalten werden muss. Ersatzansprüche kann der Bauherr also allenfalls nach Ablauf dieser Frist geltend machen. (OLG Düsseldorf, 22 U 54/16)

Trennung Trennt sich ein nichtehelicher Lebenspartner von seiner Partnerin und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, so kann er von der Ex-Frau verlangen, seiner Wohnungskündigung zuzustimmen. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den gemeinsamen Kindern in der Wohnung bleiben wollte. Der Mann, der mit seiner Partnerin in einer "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" zusammen gelebt hat, könne die Auflösung dieser Gesellschaft verlangen, urteilte das Landgericht Berlin. (LG Berlin, 63 S 86/16)

(bü)
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