WOHNEN & RECHT

Auftragsvergabe Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann den Verwalter der Anlage beauftragen, für die Vergabe eines Auftrags mehrere Angebote einzuholen. Es sollten aber wenigstens drei Interessenten befragt werden, etwa wenn es um die Besetzung der Stelle eines Hausmeisters geht. Wurden nur zwei Angebote eingeholt, die von der Eigentümerversammlung geprüft und danach eine Entscheidung getroffen wurde, so kann ein einzelner Wohnungseigentümer, der damit nicht einverstanden war, dagegen vor Gericht angehen. (LG Frankfurt a. M., 2/13 S 2/17)

Auftragsvergabe Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann den Verwalter der Anlage beauftragen, für die Vergabe eines Auftrags mehrere Angebote einzuholen. Es sollten aber wenigstens drei Interessenten befragt werden, etwa wenn es um die Besetzung der Stelle eines Hausmeisters geht. Wurden nur zwei Angebote eingeholt, die von der Eigentümerversammlung geprüft und danach eine Entscheidung getroffen wurde, so kann ein einzelner Wohnungseigentümer, der damit nicht einverstanden war, dagegen vor Gericht angehen. (LG Frankfurt a. M., 2/13 S 2/17)

Besichtigung Hat ein Vermieter eine Wohnung öffentlich zum Kauf angeboten und kommen Interessenten zur Besichtigung (die der Noch-Mieter hereinlassen muss), so ist es dem Mieter überlassen, wie er sich dabei verhält. Er darf zum Beispiel darauf hinweisen, dass er eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht klaglos hinnehmen werde. Der Vermieter darf ihm dafür nicht fristlos kündigen. (AmG Saarbrücken, 3 C 498/15)

(bü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort