Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben
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Balkon Darf ein Mieter seinen Balkon nicht mehr betreten, weil das Bauaufsichtsamt die Nutzung wegen Baufälligkeit untersagt hat, so kann er die Miete mindern, wenn der Vermieter den Balkon nicht instand setzen lässt. Das Amtsgericht Köln sprach dem Geschädigten die knapp vier Prozent (36 Euro monatlich) zu, die er einbehalten hatte. Der Vermieter kann nicht argumentieren, der Balkon sei trotz des Verbotes regelmäßig vom Mieter genutzt worden - zur Lagerung von Balkonmöbeln. (AmG Köln, 221 C 345/12)

Balkon Darf ein Mieter seinen Balkon nicht mehr betreten, weil das Bauaufsichtsamt die Nutzung wegen Baufälligkeit untersagt hat, so kann er die Miete mindern, wenn der Vermieter den Balkon nicht instand setzen lässt. Das Amtsgericht Köln sprach dem Geschädigten die knapp vier Prozent (36 Euro monatlich) zu, die er einbehalten hatte. Der Vermieter kann nicht argumentieren, der Balkon sei trotz des Verbotes regelmäßig vom Mieter genutzt worden - zur Lagerung von Balkonmöbeln. (AmG Köln, 221 C 345/12)

Rauchmelder Wartungskosten für Rauchwarnmelder müssen vom Mieter als Betriebskosten getragen werden. Die Kosten für vom Vermieter angeschaffte Mietgeräte hingegen auch dann nicht, wenn das im Mietvertrag "im Sinne der Betriebskostenverordnung" so vereinbart ist. Denn diese Kosten treten an die Stelle von Anschaffungskosten, die keine Betriebskosten darstellen. Dass Kosten für angemietete Wasser- und Wärmezähler als Betriebskosten umlagefähig sind, führe zu keinem anderen Ergebnis. (LG Hagen, 1 S 198/15)

(bü)
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