WOHNEN & RECHT

Makler Ein Immobilienmakler, der ein Objekt ohne Angaben aus dem Energieausweis inseriert, kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Immobilienanzeigen gelten auch für Makler, entschied das Landgericht Würzburg. Denn die Kennzeichnungspflicht schütze die Interessen der Verbraucher, die möglichst schon beim Angebot der Immobilie umfassende Informationen über den Energieverbrauch der Immobilie erhalten sollen. (LG Würzburg, 1 HK O 1046/15)

Makler Ein Immobilienmakler, der ein Objekt ohne Angaben aus dem Energieausweis inseriert, kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Immobilienanzeigen gelten auch für Makler, entschied das Landgericht Würzburg. Denn die Kennzeichnungspflicht schütze die Interessen der Verbraucher, die möglichst schon beim Angebot der Immobilie umfassende Informationen über den Energieverbrauch der Immobilie erhalten sollen. (LG Würzburg, 1 HK O 1046/15)

Heizung Mieter müssen es in ihrer Wohnung nicht hinnehmen, dass es während der Heizperiode in ihrem Schlafzimmer sogar dann 22 Grad warm ist, wenn die Außentemperatur nur 18 Grad beträgt, der Thermostat des Heizkörpers "0" anzeigt und der Heizkörper abgedreht ist. Dem Mieter könne nicht zugemutet werden, dem Mangel dadurch zu begegnen, dass er "überobligatorisch" die Fenster öffne, entschied das Landgericht Berlin. Vielmehr muss der Vermieter für Abhilfe sorgen. (LG Berlin, 67 S 357/15)

(bü)
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