Schimmel & Co Wie oft Mieter lüften müssen

Düsseldorf · Bildet sich in der Wohnung Schimmel, so muss ein Vermieter die Feuchtigkeitsschäden beseitigen. Darauf hat sein Mieter einen Anspruch. Oft antwortet der Vermieter jedoch zunächst mit Vorwürfen zu falschem Lüften. Ein Dilemma.

Der Vermieter kann von seinem Mieter zwar verlangen, dass dieser dreimal am Tag lüftet: morgens, mittags und abends. Nicht zumutbar ist es jedoch, wenn der Eigentümer verlangt, dass der Mieter sechs- bis achtmal am Tag stoßlüftet. Das hat das Landgericht Berlin nun entschieden (Az.: 65 S 400/15), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet.

Im konkreten Fall ging es um ein Gebäude, das in den 1990er Jahren in einer luftdichten Bauart errichtet worden ist. Der Mieter bemängelte beim Vermieter, dass sich in mehreren Zimmern Schimmel gebildet hatte. Als der Eigentümer die Mängel nicht behob, klagte der Mieter.

Das Amtsgericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen. Dieser stellte fest, dass für die Vermeidung des Schimmels aufgrund der Bauart der Mieter sechs- bis achtmal am Tag stoßlüften müsste. Das sei unzumutbar, entschieden die Amtsrichter in erster Instanz. Achtmal am Tag zu lüften entspreche nicht dem üblichen Mietgebrauch. Der Mieter habe einen Anspruch, dass der Vermieter die Mängel beseitigt, und er dürfe die Miete um zehn Prozent mindern.

Schimmel in den eigenen vier Wänden ist in Deutschland ein weit verbreitetes Problem. Tipps und Tricks zum Beseitigen des Schimmels bieten diverse Internet-Tipp-Portale, wie beispielsweise www.schimmel-in-der-wohnung.com.

(tmn)
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