Mieterschutz Vermieter zahlt für Reparaturen

Gehört eine Einbauküche zur Wohnung, ist der Vermieter verantwortlich.

 Auch wenn der Mieter in einer Wohnung wohnt, hat der Vermieter verschiedene Pflichten (Symbolbild).

Auch wenn der Mieter in einer Wohnung wohnt, hat der Vermieter verschiedene Pflichten (Symbolbild).

Foto: shutterstock/ Syda Productions

Ist eine Mietwohnung bei Vertragsbeginn mit einer Einbauküche ausgestattet, dann ist diese mit gemietet. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Reparaturen an der Einbauküche fallen in diesem Fall in den Aufgabenbereich des Vermieters.

Das bedeutet: Schäden an der Küche muss der Mieter dem Vermieter melden. Nur wenn die Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung entstanden sind, muss der Mieter die Kosten der Reparatur tragen.

Anders liegt der Fall, wenn der Mieter die in der Wohnung eingebaute Küche des Vormieters übernimmt oder eine eigene einbaut. Reparaturen an der eigenen Küche muss der Mieter selber veranlassen und bezahlen.

Gefällt dem Mieter die Einbauküche des Vermieters nicht und er will eine eigene in die Wohnung einbringen, dann kann er dies mit Zustimmung des Vermieters. Oft wird hierbei vereinbart, dass der Mieter die alte Einbauküche des Vermieters bei Auszug wieder einbaut.

Daher muss er die ausgebaute Einbauküche während der Mietzeit auch so lagern, dass diese vor Schäden geschützt wird. Das Risiko hierbei trägt der Mieter.

(tmn)
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