Streitthema Modernisierung

Wer sich gegen einen Umbau wehrt, dem darf nicht unbedingt direkt gekündigt werden.

Weigert sich ein Mieter, eine Modernisierung zu dulden, rechtfertigt das nicht sofort eine Kündigung. Das gilt zumindest, wenn auch andere Mieter die Modernisierung ablehnen und das Mietverhältnis zuvor lange Jahre ohne Beanstandungen verlief. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor (Az.: 18 C 152/16), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte der Mieter sich gegen eine Modernisierung gewehrt. Der Vermieter wollte den Kachelofen in der Wohnung gegen einen zentralen Brennwertkessel austauschen. Hiermit war der Mieter nicht einverstanden. Er meinte, die Ankündigung sei fehlerhaft gewesen und verweigerte die Umbaumaßnahmen. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag und forderte den Mieter auf, auszuziehen. Zu Unrecht: Anlass für eine Kündigung bestehe nicht, befand das Gericht. Erforderlich dafür wäre eine Pflichtverletzung des Mieters, die hier bei Abwägung aller Umstände nicht zu erkennen sei. Zum einen spricht der bisherige Verlauf des Mietverhältnisses gegen eine Kündigung. In den 16 Jahren der Mietzeit gab es keinen Anlass zu Beanstandungen. Zum anderen war die erhebliche Mietsteigerung im Zuge der Modernisierungskosten zu beachten.

(tmn)
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