Kolumne Steuerliche Förderung

Anfang Februar hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf "zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus" vorgelegt. Mit Hilfe einer Sonderabschreibung soll der Neubau von 100.000 Wohnungen mit vergleichsweise günstigen Mieten im unteren und mittleren Preissegment angereizt werden.

Die gute Nachricht ist: Es geschieht etwas. Endlich sieht auch die Bundesregierung Handlungsbedarf und will die Weichen für zusätzlichen und bezahlbaren Mietwohnungsneubau stellen. Ich fürchte aber - und das ist für Wohnungssuchende die schlechte Nachricht - die verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen werden weitgehend wirkungslos verpuffen. Sie werden zumindest nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen führen. Allenfalls Bauherren und Investoren können sich über ein 2,15-Milliarden-Euro-Geschenk freuen. Denn - und das ist der Geburtsfehler der neuen steuerlichen Förderung - niedrige Kosten, weil in den ersten drei Jahren zusätzlich 29 Prozent abgeschrieben werden können, insgesamt also 35 Prozent, führen nicht automatisch zu niedrigen Mieten. Warum sollte jemand, der in einer Region mit angespannten Wohnungsmärkten gebaut hat, freiwillig auf Mieteinnahmen verzichten?

Wenn Bund und Länder Milliarden Euro an Investoren verteilen, dann müssen sie auf eine Gegenleistung bestehen, auf eine fest zugesagte Miete, die sich zum Beispiel an der Vergleichsmiete orientieren könnte. Ohne eindeutige Mietobergrenzen für steuerlich geförderte Wohnungen im Gesetz bleibt das Ziel, bezahlbare Wohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen zu schaffen, ein Wunsch.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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