Kolumne Reformen sind weiterhin nötig

Auf dem wohnungs- und mietenpolitischen Feld hat die Bundesregierung eine Reihe von Pluspunkten sammeln können. Bauministerin Barbara Hendricks hat ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen initiiert, das Maßnahmen beinhaltet, wie der dringend benötigte Wohnungsneubau angekurbelt werden kann.

Hendricks hat außerdem eine Wohngeldreform durchgesetzt und die Finanzmittel für den Bau von Sozialwohnungen auf eine Milliarde Euro verdoppeln können, 2017 sind noch einmal 500 Millionen Euro vorgesehen. Bundesjustizminister Heiko Maas hat mit der ersten Mietrechtsnovelle das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung verankert und die Mietpreisbremse eingeführt. Soweit so gut, aber die Mietpreisbremse funktioniert nicht richtig und die zweite Mietrechtsnovelle mit weiteren, im Koalitionsvertrag angekündigten Mietrechtsänderungen kommt nicht von der Stelle. Doch die Reformen müssen weitergehen

Für die zweite Mietrechtsnovelle existiert schon seit Mitte April ein Referentenentwurf, aber die Bundesregierung kann sich nicht einigen. So sollen Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierung eingeschränkt und die Vergleichsmiete aus Neuvertragsabschlüssen beziehungsweise Mieterhöhungen der vergangenen acht Jahre gebildet werden. Außerdem muss die Mietpreisbremse nachjustiert werden. Beim Abschluss des Mietvertrages sollte der Vermieter auf die frühere Miete, die so genannte Vormiete, hinweisen und, wenn es zu überhöhten Mieten kommt, sollte der Vermieter verpflichtet werden, die überhöhte Miete vom Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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