Wohnen & Recht Modernisierung und Heizkosten

Modernisierung Will ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführen, kann der Mieter anhand der Ankündigung jedoch nicht erkennen, wie die geplanten Arbeiten zu Energieeinsparungen führen sollen, so muss er sie nicht dulden.

 Heizkörper.

Heizkörper.

Foto: dpa, may sir

Modernisierung Will ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführen, kann der Mieter anhand der Ankündigung jedoch nicht erkennen, wie die geplanten Arbeiten zu Energieeinsparungen führen sollen, so muss er sie nicht dulden.

Das gelte insbesondere dann, wenn der Vermieter eben mit einem "reduzierten Energiebedarf" für die Modernisierung geworben hatte. Der Vermieter hatte keinen Anspruch auf Duldung der Modernisierungsarbeiten.

Es haben nachvollziehbare, konkrete Angaben zum Bestand sowie zur energetischen Beschaffenheit des Objektes gefehlt. Der Vermieter müsse Einzelheiten zur prognostizierten Energieeinsparung darlegen. (AmG Berlin-Charlottenburg, 237 C 199/15)

Heizkosten Lässt der Vermieter die Heizkostenabrechnung dem Mieter nicht rechtzeitig zukommen (hier erst nach Ablauf des Jahres, das auf das abzurechnende Jahr folgt), so muss der Mieter nicht zahlen. Auch war er nicht verpflichtet, den Vermieter vorher zu "erinnern". (LG Berlin, 63 S 73/15)

(bü)
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