Kolumne Minister sucht den Applaus

Der Wahlkampf hat begonnen. Anders ist der Inhalt eines Gesetzentwurfes von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Novellierung des Mietrechts nicht zu erklären.

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel, zur Modernisierungs-Mieterhöhung und zur Wohnfläche verkomplizieren das Mietrecht, verringern massiv die Bereitschaft, in bestehende Immobilien zu investieren und führen zu mehr Streit. In vielen Punkten geht das Vorgeschlagene deutlich über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus. Der Minister sucht den Applaus der Mieter heute, ohne sich um das Ganze von morgen und übermorgen zu kümmern.

Das Ganze ist in diesem Fall der Wohnungsmarkt in Deutschland. Wenn der Minister in manipulativer Weise in die Mietspiegel eingreifen möchte, indem er den Betrachtungszeitraum von vier auf acht Jahre ausdehnt, führt dies faktisch zu einem Mietenstopp. Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt werden im Mietspiegel dann nicht mehr abgebildet. Im Ergebnis werden wir spürbar weniger Investitionen in den Wohnungsbestand haben.

Auf den ersten Blick scheint es sinnvoll zu sein, dass im Mietrecht nur die tatsächliche Wohnungsgröße gelten soll und dass alle Wohnungen eines Hauses nach derselben Methode vermessen sein müssen. Die Praxis sieht aber anders aus. Wer seine Wohnung von drei Experten vermessen lässt, erhält drei Größen. Müssen jetzt alle Altbauten neu vermessen werden? Das ist weder den Mietern, noch den Vermietern zuzumuten. Es bleibt zu hoffen, dass derlei Vorschläge Wahlkampf bleiben.

Rolf Kornemann

Der Autor ist Präsident von Haus & Grund Deutschland.

(RP)
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