Recht Mieter muss nicht alles dulden

Modernisierungsmaßnahmen müssen genehmigt werden.

 Mieter müssen keine Maßnahmen dulden, bevor ihre Rechtmäßigkeit feststeht.

Mieter müssen keine Maßnahmen dulden, bevor ihre Rechtmäßigkeit feststeht.

Foto: dpa, fz

Hat ein Vermieter noch keine Erlaubnis für eine geplante Modernisierung, kann er von seinen Mietern keine Duldung der Arbeiten verlangen. Es sei verboten, die Arbeiten vor Erteilung der Genehmigung zu beginnen, befand das Amtsgericht Berlin-Tempelhof (Az.: 24 C 224/16). Das Argument, die Arbeiten würden durch fehlende Duldung unzumutbar verzögert, kann deshalb nicht gelten.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen geplant. Die Arbeiten sollten zwölf Monate dauern. Da den Mietern während dieser Zeit ein Verbleib in ihren Wohnung nicht zuzumuten gewesen wäre, wandte sich ein Mieter gegen die Arbeiten. Als Grund führte er finanzielle Härten an. Obwohl eine Genehmigung für die angekündigten Maßnahmen noch nicht vorlag, erhob der Vermieter Duldungsklage.

Ohne Erfolg: Die betreffende Wohnung lag in einem Millieuschutzgebiet. Die Vorschriften dienten dem Zweck, die angestammte Wohnbevölkerung eines Viertels zu erhalten und eben solche Maßnahmen zu vermeiden, die zu einer Verdrängung führten. Daher müsse ein Mieter keine Maßnahmen dulden, bevor ihre Rechtmäßigkeit feststehe.

(tmn)
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