Kosten für Makler verhandeln

Bei der Courtage kann man individuelle Vereinbarungen treffen.

 Blick auf den Berliner Fernsehturm und zahlreiche Baukräne.

Blick auf den Berliner Fernsehturm und zahlreiche Baukräne.

Foto: dpa, jka fpt fgj

Maklerkosten sind hierzulande von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ermittelt wird die Höhe der Maklerprovision grundsätzlich mit dem jeweiligen Prozentsatz vom beurkundeten Kaufpreis für eine Immobilie, heißt es in dem Ratgeber "Unser Bauherren-Handbuch - Praxismappe Finanzierung" der Stiftung Warentest. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.

Die Bandbreite der mittlerweile allgemein üblichen Werte liegt zwischen drei und sechs Prozent der Kaufkosten netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Interessenten können sich aber mit dem Makler über eine individuelle Maklerprovision verständigen. Das kann sich etwa lohnen, wenn eine Immobilie schon längere Zeit angeboten wird.

Grundlage für eine Pflicht zur Zahlung der Courtage ist der wirksame Abschluss eines Maklervertrages. Das muss nicht zwingend ein formaler schriftlicher Vertragstext zwischen den Parteien sein, heißt es in dem Ratgeber weiter. Finden sich in der Werbung für eine Immobilie bereits Angaben über eine fällige Maklerprovision und Interessenten lassen sich vom Makler detaillierte Unterlagen schicken, gilt das oft schon als Abschluss eines Maklervertrages.

(tmn)
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