Kolumne Keine Panik nach dem Brexit

Nach der Brexit-Entscheidung sorgten Immobilienfonds für Schlagzeilen: Viele britische Anbieter für Privatanleger setzten aufgrund hoher Verkaufswünsche die Anteilsrücknahme aus. Spekulationen um Abwertungen führten auch hierzulande zu Verunsicherung.

Grund zur Panik besteht aber nicht. Denn offene Immobilienfonds aus Deutschland unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht von den britischen Produkten. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist die Bewertung der Fondsimmobilien: In Großbritannien werden dazu vorwiegend Marktwerte - also aktuell erzielbare Mieten und Preise - herangezogen. Das bewirkt eine gewisse Zyklizität in der Darstellung der Immobilienwerte. Bei deutschen offenen Immobilienfonds hingegen wird das konservativere Ertragswertverfahren angewandt. Danach dürfen nur nachhaltige, also langfristig erzielbare Mieteinnahmen, und durchschnittliche Verkaufspreise in die Berechnung des Fonds-Nettoinventarwertes einfließen. Zusätzlich müssen diese Wertansätze durch Gutachter verifiziert werden.

Ferner sind die meisten offenen Immobilienfonds für Privatkunden hierzulande geografisch diversifiziert und haben britische Immobilien zu 15 bis 25 Prozent im Portfolio.

Auch die Angst, dass die Rücknahme von Anteilen deutscher offener Immobilienfonds erneut ausgesetzt wird, ist eher unbegründet. Die Liquiditätsquoten der vertriebsfähigen Fonds sind aktuell aufgrund hoher Mittelzuflüsse in 2016 sehr hoch. Die Brexit-Entscheidung ist folglich kein Grund zur Besorgnis für informierte und langfristig orientierte Anleger. Sven Bartram

Der Autor ist Certified Real Estate Analyst der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

(RP)
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