Kolumne Mietspiegel stärken

Sie sind das Herzstück des deutschen Mieterhöhungsrechts: lokale Mietspiegel. Von der Gemeinde erstellt oder von den örtlichen Eigentümer- und Mietervereinen erarbeitet, geben sie Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und deren Entwicklung. Damit können Vermieter Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete begründen und Mieter deren Berechtigung prüfen, ohne aufwendig und teuer vor Gericht prozessieren zu müssen.

Insbesondere in Ballungszentren und Universitätsstädten werden Mietspiegel von Vermietern jetzt häufig angegriffen. Sie kritisieren, Mietspiegel gäben nicht die Mieten wieder, die am Markt erzielbar seien und entfachen Gerichtsprozesse, um mit Sachverständigengutachten höhere Mieten durchsetzen zu können. Mietspiegel dienen aber auch dem Interesse von Mietern, dass Mieten bezahlbar bleiben, weil eine Mietwohnung kein x-beliebiges Wirtschaftsgut, sondern für den Mieter existenziell ist. Wenn bezahlbarer Wohnraum knapp ist, dürfen Mietspiegel deshalb nicht klein geredet, sondern müssen konsequent gestärkt werden, zum Beispiel durch bessere Grundlagen für die Ermittlung von Mietpreisen und die Beobachtung der Preisentwicklung.

Aktuell steckt ein Gesetzesvorschlag des Bundesjustizministeriums zur Stärkung von Mietspiegeln seit Monaten im Streit der Koalitionsparteien von CDU/CSU und SPD fest. Man kann nur hoffen, dass die Politik sich besinnt und zügig Mietspiegel wieder auf sichere Füße stellt. Wer sich um bezahlbares Wohnen sorgt, darf die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen nicht aus den Augen lassen.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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