Urteil Gründe für Eigenbedarf nennen

Eigentümer können den Mietern kündigen - aber es gibt Bedingungen.

 Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Foto: dpa, sja;kde

Ein pauschaler Hinweis auf Eigenbedarf reicht für die Kündigung eines Mietvertrages nicht aus. Der Eigentümer muss die Kündigung vielmehr näher begründen, damit der Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition bekommt, wie das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 25 C 447/16) entschieden hat.

Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter mit dem Hinweis auf Eigenbedarf das bestehende Mietverhältnis aufgekündigt. Er hatte dabei als Grund angegeben, "das Haus für sich, seine Kinder und seine Mutter" zu benötigen.

Dem Amtsgericht reichte die Begründung nicht. Bei einer solchen Kündigung müssten zum einen Angaben zur Person, für die die Wohnung benötigt wird, und zum anderen das Interesse, das diese Person an der Wohnung hat, dargelegt werden.

Allein in der Formulierung, dass das Haus für den Vermieter und seine Kinder zu nutzen sei, sah das Gericht keine ausreichende Begründung. Es fehle die Anzahl der Kinder. Es war somit nicht klar, wer alles tatsächlich in das Haus einziehen sollte. Darüber hinaus wurde nicht klar, inwieweit sich die aktuelle Wohnort- und Arbeitssituation des Vermieters durch den Einzug verbessert ändert.

(tmn)
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