Wohnen & Recht Gleichbehandlung und Kleinreparaturen

Gleichbehandlung Fühlt sich ein Ausländer bei der Wohnungssuche gegenüber deutschen Interessenten benachteiligt, so kann er - gelingt ihm der Nachweis - eine Entschädigung verlangen.

Gleichbehandlung Fühlt sich ein Ausländer bei der Wohnungssuche gegenüber deutschen Interessenten benachteiligt, so kann er - gelingt ihm der Nachweis - eine Entschädigung verlangen.

In dem verhandelten Fall wurde eine türkische Mutter mit Kind nicht zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Bewerber mit deutsch klingenden Namen aber schon.

Ihr Freund hatte mehrere Bewerbungen mit jeweils unterschiedlichen Absenderangaben verschickt - nur die türkisch klingenden Bewerbernamen erhielten keine Einladung. Die Vermieterin musste eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsmieten zahlen. (AmG Hamburg-Barmbek, 811b C 273/15)

Kleinreparaturen Im Gegensatz zum Wohnungsmietrecht ist es bei gewerblichen Mietverträgen bezüglich der Bezahlung von sogenannten Kleinreparaturen nicht erforderlich, dass dafür im Mietvertrag eine Obergrenze für einzelne Reparaturen genannt ist, sondern lediglich eine Obergrenze für das Jahr. (LG Darmstadt, 6 S 373/16)

(bü)
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