Kolumne Flammendes Silvester

Sechshundert Polizei-, 108 Rettungswagen- und 63 Feuerwehreinsätze: Das war die Silvesterbilanz 2016/2017 für Düsseldorf. Sach- und Personenschäden bescherten den Helfern in der Not einen arbeitsintensiven Start ins neue Jahr. Doch wer zahlt eigentlich, wenn es zu Beschädigungen kommt?

 Feuerwerk erleuchtet in der Silvesternacht die Skyline in Frankfurt.

Feuerwerk erleuchtet in der Silvesternacht die Skyline in Frankfurt.

Foto: dpa, arn bsc

Wer mit einer Rakete das Auto eines Anderen beschädigt oder mit der Wunderkerze dessen Jacke, ist zu Schadenersatz verpflichtet. Die gute Nachricht: Für diese Schäden kommt die Privat-Haftpflichtversicherung auf - selbst wenn der Verursacher fahrlässig handelte.

 Markus Hofmann: Der Autor ist Vorsitzender des Vorstands der Ergo Versicherungs AG.

Markus Hofmann: Der Autor ist Vorsitzender des Vorstands der Ergo Versicherungs AG.

Foto: QUIRIN LEPPERT/Ergo

Oft ist jedoch nicht bekannt, wer zum Beispiel die Rakete abgefeuert hat. Wer zahlt dann? Beim Auto ersetzt die Teilkasko Brandschäden durch Feuerwerkskörper, die Vollkasko kommt für mutwillige Schäden durch Dritte auf. Trifft eine Rakete Briefkasten, Balkon oder gleich das ganze Haus, kann der Eigentümer sich an seine Wohngebäudeversicherung wenden.

Verirrt sich eine Rakete und kommt es dadurch zum Wohnungsbrand, springt die Hausratversicherung ein, wenn die Inneneinrichtung oder elektrische Geräte durch Brand oder Löschwasser beschädigt wurden. Mitunter kommen aber nicht nur Sachen, sondern auch Menschen zu Schaden.

Auch dann können Feiernde auf ihre Versicherung zählen. Bei Verletzungen übernimmt die Krankenversicherung die medizinische Behandlung, für bleibende Schäden etwa an der Hand kommt die private Unfallversicherung auf.

Spaß und Schaden liegen bei Silvester eng beieinander. Hoffen wir, dass wir alle in der morgigen Nacht unfallfrei ins neue Jahr starten.

(RP)
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