Feste Zeiten für Winterdienst

Eigentümer können die Aufgaben auf ihre Mieter übertragen.

 Eine Frau kämpft gegen die Schneemassen an.

Eine Frau kämpft gegen die Schneemassen an.

Foto: dpa, fz

Bei Schnee und Eis im Winter müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass die Wege vor ihrer Tür weiter begehbar sind und keine Gefahr für Passanten oder die Bewohner des Hauses besteht. Grundsätzlich müssten der Bürgersteig vor dem Haus, der Hauseingang und meist auch der Weg zu den Mülltonnen sicher sein, teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) mit.

Schnee schippen und Sand oder Granulat streuen müssen Eigentümer nach Angaben des IVD montags bis samstags zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht meist ein bis zwei Stunden später. Sollte es in dieser Zeit erneut schneien oder frieren, muss von den Verantwortlichen entsprechend nachgearbeitet werden. Die genauen Regelungen finden Eigentümer in den Ortssatzungen von Gemeinden und Städten.

In Mietshäusern können Eigentümer die Aufgaben an die Mieter übertragen - das müsse jedoch ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sein, erklärt der Verband. Sollten Eigentümer jemanden mit der Räumung beauftragen, müssten sie trotzdem kontrollieren, ob Bewohner oder Räumdienste ihren Pflichten nachgehen.

(tmn)
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